Passende Dienstleister finden für die
Arbeitsmedizinische Betreuung
Das Ziel der Arbeitsmedizin besteht darin, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit von Beschäftigten/Arbeitnehmern zu fördern, zu erhalten und wiederherzustellen. Gefährdungen am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitsleben sollen präventiv beseitigt werden, sodass der Schutz Ihrer Gesundheit optimal gewährleistet sein kann.

Gesetzliche Vorgaben
Die wichtigste rechtliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches Arbeitgebende dazu verpflichtet, Beurteilungen über Gefährdungen am Arbeitsplatz durchzuführen und darauf aufbauend notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen. Gerade in Anbetracht des digitalen Wandels einer immer schneller werdenden Arbeitswelt spielt ein effektiver Arbeitsschutz zur Gefährdungsverhütung eine maßgebende Rolle.
Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt zu bestellen, der Sie in allen Fragen der Arbeitsmedizin berät und betreut. Die Einsatzzeiten ergeben sich aus der Mitarbeitendenzahl Ihres Unternehmens entsprechend der DGUV Vorschrift 2.
Unser Ziel ist es, Sie wirksam vor Gefahren sowie Gesundheitsschädigungen zu schützen und mit Ihnen und unseren Dienstleistern das Thema Arbeitsmedizin nachhaltig in Ihrem Unternehmen zu implementieren.
Gesundheit im Betrieb sichern
Leistungen in der Arbeitsmedizin
ARBEITSMEDIZINISCHE BETREUUNG
Betreuung in der Arbeitsmedizin gemäß der DGUV V2. Beratung durch Betriebsärzt*innen.
ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGEN UND EIGNUNGEN
Vorsorgen und Eignungen nach der ArbMedVV (ehemalige G-Untersuchungen). Unterstützt durch digitale zentralisierte Steuerung und Dokumentation.
BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT BGM
Strategische Entwicklung von gesundheitsorientierten Strukturen in Ihrem Unternehmen. Von Bestandsaufnahme bis zum konkreten Maßnahmenplan.
BETRIEBLICHE GESUNDHEITSFÖRDERUNG
Wir unterstützen Mitarbeitenden und Führungskräfte durch gezielte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung dabei ihr Wohlbefindens, die Zufriedenheit und die Leistungsfähigkeit zu steigern.
VERKEHRSMEDIZIN & BAHNMEDIZIN
Fahreignungsbeurteilung (FeV), Untersuchung, Beratung und Gutachten.
Bahnmedizin mit medizinischen und psychologischen Eignungen im Schienenverkehr gemäß Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) etc.
FEHLZEITENMANAGEMENT & BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT (BEM)
Mitarbeiter*innen dort unterstützen, wo sie es benötigen nach längeren Fehlzeiten den Wiedereinstieg erfolgreich meistern. Fehlzeiten reduzieren durch gezielte Gesundheitsmaßnahmen.
MENTALE GESUNDHEIT
Unterstützung durch EAP und Arbeitspsycholog*innen.
Wir helfen psychische Belastungen im Arbeitsalltag zu erkennen, Resilienz zu stärken und die mentale Gesundheit der Mitarbeiter*innen nachhaltig zu fördern.
PSYCHISCHE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG (GBU)
Unterstützung bei der Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Wir helfen Unternehmen rechtssicher aufgestellt zu sein und die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden nachhaltig zu schützen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungen
Aus der Demografie der Gesellschaft und den Veränderungen der Arbeitswelt resultieren für die Gesundheit neue Belastungen, die mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden müssen. Hierzu zählen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, wofür als rechtliche Grundlage die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge herangezogen wird.
Im Rahmen dieser Leistungen soll den Auswirkungen von Beeinträchtigungen der Gesundheit und Gesundheitsrisiken rechtzeitig entgegengewirkt werden. Zudem kann diese Individualprävention auch zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten beitragen, indem aus Erkenntnissen zu Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen betriebliche Verbesserungen abgeleitet werden können.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen betreffen beispielsweise:
- Bildschirmarbeitsplätze
- Arbeiten mit Lärm
- Tätigkeiten mit Infektionsgefährdungen
- Hauterkrankungen
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
Diese werden anlassbezogen als arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen, bei der Frage der Eignung für bestimmte Arbeiten und bei der Einstellung eines Beschäftigten durchgeführt. Zudem werden Vorsorgen in optionale Angebotsvorsorgen, Pflichtvorsorgen und Wunschvorsorgen unterschieden.
Gefährdungsbeurteilungen
Das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz für ein erfolgreiches Gesundheitsmanagement ist die Gefährdungsbeurteilung.
Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber hiermit, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer kontinuierlich zu verbessern. Dabei soll der Arbeitsplatz und die Arbeit so gestaltet werden, dass eine Gefährdung der psychischen und physischen Gesundheit möglichst vermieden und geringgehalten wird.
Für den Unternehmer entstehen dadurch Vorteile wie einerseits Kosteneinsparungen durch die Vermeidung von Arbeitsunfällen, die Verringerung der Fehlzeiten und Reduktion von beruflich bedingten Erkrankungen sowie andererseits eine Erhöhung der Qualitätssicherung durch die Aufdeckung von Mängeln.
Arbeitsmedizin für Unternehmen
Professionelle Unterstützung
Wir bieten auch Unterstützung in der Arbeitssicherheit an:
Neben der Arbeitsmedizin unterstützt wir Sie auch in der Arbeitssicherheit dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Präventionsmaßnahmen festzulegen und umzusetzen und den Arbeitsschutz in Unternehmen nachhaltig zu stärken.
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