Arbeitsmedizin

Das Ziel der Arbeitsmedizin besteht darin, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit von Beschäftigten/Arbeitnehmern zu fördern, zu erhalten und wiederherzustellen. Gefährdungen am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitsleben sollen präventiv beseitigt werden, sodass der Schutz Ihrer Gesundheit optimal gewährleistet sein kann.

Was fordert der Gesetzgeber?

Die wichtigste rechtliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches den Arbeitgeber dazu verpflichtet, Beurteilungen über Gefährdungen am Arbeitsplatz durchzuführen und darauf aufbauend notwendige Schutzmaßnahmen zu treffen. Gerade in Anbetracht des digitalen Wandels einer immer schneller werdenden Arbeitswelt spielt ein effektiver Arbeitsschutz zur Gefährdungsverhütung eine maßgebende Rolle.

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen, der Sie in allen Fragen der Arbeitsmedizin berät und betreut. Die Einsatzzeiten ergeben sich aus der Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens entsprechend der DGUV Vorschrift 2.

Unser Ziel ist es, Sie wirksam vor Gefahren sowie Gesundheitsschädigungen zu schützen und mit Ihnen und unseren Dienstleistern das Thema Arbeitsmedizin nachhaltig in Ihrem Unternehmen zu implementieren.


Unser Ziel 

Wir, die ArSiD GmbH, helfen Ihnen dabei, den passenden Dienstleister für die arbeitsmedizinische Betreuung in Ihrem Unternehmen zu finden.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Aus der Demografie der Gesellschaft und den Veränderungen der Arbeitswelt resultieren für die Gesundheit neue Belastungen, die mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden müssen. Hierzu zählen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, wofür als rechtliche Grundlage die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge herangezogen wird.  

Im Rahmen dieser Leistungen soll den Auswirkungen von Beeinträchtigungen der Gesundheit und Gesundheitsrisiken rechtzeitig entgegengewirkt werden. Zudem kann diese Individualprävention auch zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten beitragen, indem aus Erkenntnissen zu Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen betriebliche Verbesserungen abgeleitet werden können.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen betreffen beispielsweise:

  • Bildschirmarbeitsplätze
  • Arbeiten mit Lärm
  • Tätigkeiten mit Infektionsgefährdungen
  • Hauterkrankungen
  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Diese werden anlassbezogen als arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen, bei der Frage der Eignung für bestimmte Arbeiten und bei der Einstellung eines Beschäftigten durchgeführt. Zudem werden Vorsorgen in optionale Angebotsvorsorgen, Pflichtvorsorgen und Wunschvorsorgen unterschieden.

Gefährdungsbeurteilungen 

Das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz für ein erfolgreiches Gesundheitsmanagement ist die Gefährdungsbeurteilung. Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber hiermit, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer kontinuierlich zu verbessern. Dabei soll der Arbeitsplatz und die Arbeit so gestaltet werden, dass eine Gefährdung der psychischen und physischen Gesundheit möglichst vermieden und geringgehalten wird. Für den Unternehmer entstehen dadurch Vorteile wie einerseits Kosteneinsparungen durch die Vermeidung von Arbeitsunfällen, die Verringerung der Fehlzeiten und Reduktion von beruflich bedingten Erkrankungen sowie andererseits eine Erhöhung der Qualitätssicherung durch die Aufdeckung von Mängeln.

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