Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Aus der Demografie der Gesellschaft und den Veränderungen der Arbeitswelt resultieren für die Gesundheit neue Belastungen, die mit geeigneten Maßnahmen begegnet werden müssen. Hierzu zählen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, wofür als rechtliche Grundlage die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge herangezogen wird.
Im Rahmen dieser Leistungen soll den Auswirkungen von Beeinträchtigungen der Gesundheit und Gesundheitsrisiken rechtzeitig entgegengewirkt werden. Zudem kann diese Individualprävention auch zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes aller Beschäftigten beitragen, indem aus Erkenntnissen zu Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen betriebliche Verbesserungen abgeleitet werden können.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen betreffen beispielsweise:
- Bildschirmarbeitsplätze
- Arbeiten mit Lärm
- Tätigkeiten mit Infektionsgefährdungen
- Hauterkrankungen
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
Diese werden anlassbezogen als arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen, bei der Frage der Eignung für bestimmte Arbeiten und bei der Einstellung eines Beschäftigten durchgeführt. Zudem werden Vorsorgen in optionale Angebotsvorsorgen, Pflichtvorsorgen und Wunschvorsorgen unterschieden.
Gefährdungsbeurteilungen
Das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz für ein erfolgreiches Gesundheitsmanagement ist die Gefährdungsbeurteilung.
Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber hiermit, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer kontinuierlich zu verbessern. Dabei soll der Arbeitsplatz und die Arbeit so gestaltet werden, dass eine Gefährdung der psychischen und physischen Gesundheit möglichst vermieden und geringgehalten wird.
Für den Unternehmer entstehen dadurch Vorteile wie einerseits Kosteneinsparungen durch die Vermeidung von Arbeitsunfällen, die Verringerung der Fehlzeiten und Reduktion von beruflich bedingten Erkrankungen sowie andererseits eine Erhöhung der Qualitätssicherung durch die Aufdeckung von Mängeln.