
Der Herbst ist da. Und mit dem Herbst kommt die Dunkelheit. Die Tage werden kürzer und überhaupt wird es gar nicht richtig hell. Umso wichtiger ist es am Arbeitsplatz für die richtige Beleuchtung zu sorgen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schreibt vor, wie die Beleuchtung am Arbeitsplatz gestaltet sein soll. Wenn nicht mehr ausreichend Tageslicht vorhanden ist, ist eine künstliche Beleuchtung erforderlich.
Folgende Kriterien gilt es zu erfüllen:
Die verschiedenen Beleuchtungsstärken für unterschiedliche Arbeitsplätze sind ebenfalls in der Verordnung zu finden. Die Stärke ist abhängig von den Anforderungen an die Sehleistung am Arbeitsplatz. Die Anforderungen an das Licht sollten sowohl im Büro vor Ort als auch im Büro daheim berücksichtigt werden. Die richtige Beleuchtung ist nicht nur wichtig für die Augen und das Sehen, sondern kann sich auch positiv auf unsere Stimmung und Produktivität auswirken.
Bei Unsicherheiten zu diesem Thema helfen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit gerne weiter!