Jährliche Unterweisung der Mitarbeitenden

Nach §12 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet den Arbeitnehmer*innen Unterweisungen anzubieten und durchzuführen. Diese betreffen je nach Tätigkeit verschiedene Bereiche, z.B. die jährliche Unfallverhütungsunterweisung sowie eine tätigkeitsbezogene Unterweisung, die auf der Gefährdungsbeurteilung fußt. Diese sind bei Aufnahme der Beschäftigung und in regelmäßigen Intervallen (1x jährlich) zu wiederholen. Zu einer Unterweisung gehört die Vorbereitung, die Unterweisung selbst sowie die Nachbereitung. Haben Sie Rückfragen? Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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