Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Neben Schutzhelm, Brille und Schuhen unterstützt Warnkleidung besonders in der Dunkelheit die Sichtbarkeit der Mitarbeitenden. 
Es wird zwischen 4 Klassen in den Normkategorien unterschieden. Klasse 1 bietet Schutz gegen geringfügige Risiken (z.B. Handschuhe, Schutzbrille); Klasse 2 schützt bei mittleren Risiken (z.B. schnittfeste Handschuhe, Gehörschutz mit höherem Dämmwert); Klasse 3 ist bei schwerwiegenden Risiken relevant (z.B. spezielle Atemschutzgeräte oder Ganzkörperanzüge mit großen Reflektoren); Klasse 4 schützt gegen extreme Risiken (z.B. bei toxischen Umgebungen, Arbeiten an Hochspannungsanlagen werden). 
Die geeignete Warnkleidung wird nach dem jeweiligen Einsatzbereich tätigkeitsbezogen ausgewählt, beispielsweise Klasse 3 im Straßen- und Schienenverkehr sowie der Abfallwirtschaft. Hierbei ist es wichtig, diese in die Gefährdungsbeurteilung mit aufzunehmen. Warnkleidung als persönliche Schutzausrüstung nach DIN EN ISO 20471 ist verpflichtend. Um die Sicherheitsmentalität im Betrieb zu fördern ist ein Aushang zur PSA förderlich sowie das eigenständige Tragen der Warnkleidung in vorgeschriebenen Bereichen vorbildlich und erforderlich. Nehmen Sie gerne Kontakt zu Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit auf, um die GBU zu aktualisieren.

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