Versicherungsschutz auf dem betrieblichen Sommerfest

Die Grillsaison ist im vollen Gange und es naht eine Betriebszusammenkunft in Form eines Grillens oder einer gemeinsamen Aktivität zur Stärkung des Teamzusammenhaltes? Nach der Anmeldung ist es wichtig für Sie, wie es um den Unfallversicherungsschutz steht. Dabei geht es nicht nur um den vor Ort, sondern auch um den Hin- und Rückweg. 
Nicht automatisch sind Sie bei allen Feierlichkeiten und Festen im Betrieb gesetzlich unfallversichert. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Versicherungsschutz während der Betriebsfeier greift: 

– Die Veranstaltung muss offiziell sein   
– Die Veranstaltung verfolgt das Ziel, das Arbeitsklima zu verbessern und die Kommunikation untereinander zu fördern (Stärken des Teams)
– Die Unternehmensleitung oder eine beauftragte Person muss an der Betriebsfeier teilnehmen
– Die Veranstaltung muss allen Beschäftigten offenstehen

Nicht nur die Teilnahme an der Veranstaltung, auch der Hin- und Rückweg und ggfls. Auf- und Abbau sind somit gesetzlich versichert. Lediglich ein Arbeitsunfall, der auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist oder durch eine Unterbrechung des Heimwegs aus privaten Gründen entstehen sollte, ist in diesen Fällen nicht abgedeckt. 

Einer tollen und durch guten Versicherungsschutz abgedeckten Sommerfeier steht nichts im Wege. Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Sommerzeit!

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