Versicherungsschutz auf der betrieblichen Weihnachtsfeier

Die Zeit der betrieblichen Weihnachtsfeiern hat spätestens jetzt gestartet. Sie sind ebenfalls zu solch ein Feier eingeladen und fragen sich wie es um den Unfallversicherungsschutz steht, auch in Bezug auf den Hin- und Rückweg? Nicht automatisch sind Sie bei allen Feierlichkeiten und Festen im Betrieb gesetzlich unfallversichert. 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Versicherungsschutz während der Betriebsfeier greift:

  • Es muss sich um eine offizielle Veranstaltung des Arbeitgebers handeln.
  • Die Veranstaltung verfolgt das Ziel, das Miteinander zu fördern und das Betriebsklima zu stärken.
  • Die Unternehmensleitung oder eine beauftragte Person muss an der Betriebsfeier teilnehmen.
  • Die Veranstaltung muss allen Beschäftigten offen stehen.

Nicht nur die Teilnahme an der Veranstaltung auch der Hin- und Rückweg sind gesetzlich versichert. Lediglich ein Arbeitsunfall, der allein auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist oder bei einer Unterbrechung des Heimwegs aus privaten Gründen, ist nicht abgedeckt.

Einer tollen und durch guten Versicherungsschutz abgedeckten Weihnachtsfeier steht nichts im Wege. Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Weihnachtszeit!

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