
Was ist BEM?
BEM ist eine Maßnahme, die die Rückkehr in den Arbeitsalltag nach längerer Krankheit oder gesundheitlicher Einschränkung erleichtern soll. Es zielt darauf ab, individuelle Lösungen zu finden, die die Gesundheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz schützen und die Integration erleichtern soll.
Wann besteht ein Anspruch auf BEM?
Der Arbeitgeber ist gemäß § 167 Abs. II SGB IX verpflichtet ein BEM anzubieten, wenn Beschäftigte länger als 6 Wochen im Jahr krank waren. Dies gilt ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße oder Branchenzugehörigkeit.
Wie läuft ein BEM ab?
Nachdem der Arbeitgeber das BEM eingeleitet hat und den Betroffenen über die Ziele des BEM informiert hat, kann dieser frei entscheiden, ob er das BEM annimmt oder ablehnt. Bei einer Zusage findet im Anschlus ein BEM-Gespräch statt. Dabei können Mitglieder des Betriebsrates, der Betriebsarzt oder auch Schwerbehindertenvertretung eingeladen werden. Im Rahmen des Gesprächs werden Ziele vereinbart und es wird verdeutlicht, dass die Mitarbeit des Beschäftigten notwendig ist für eine erfolgreiche Wiedereingliederung. Das BEM-Verfahren wird erst beendet, wenn die Fehlzeiten langfristig unter die 6-Wochen-Grenze gesunken sind.