Was ist die DGUV V1? 

Die Vorschrift 1 der DGUV trägt den Titel „Grundsätze der Prävention“ und informiert unter anderem über die Pflichten der Unternehmensleitung und der Versicherten in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sowie über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. 
In dieser Richtlinie haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gemeinsame Regelungen zur Bestimmung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten festgelegt. Es gibt hierbei fünf verbindliche Kriterien, anhand derer Unternehmer individuell die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten für den jeweiligen Betrieb festlegen können. 
Bei weiteren Fragen, insbesondere zur gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Füllen Sie dafür einfach unser kostenloses Kontaktformular aus und wir melden uns bei Ihnen! 

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