
Die Vorschrift 1 der DGUV trägt den Titel „Grundsätze der Prävention“ und informiert unter anderem über die Pflichten der Unternehmensleitung und der Versicherten in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sowie über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
In dieser Richtlinie haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gemeinsame Regelungen zur Bestimmung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten festgelegt. Es gibt hierbei fünf verbindliche Kriterien, anhand derer Unternehmer individuell die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten für den jeweiligen Betrieb festlegen können.
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