
Seit 2013 besteht eine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche). Die GBU Psyche stellt im Unternehmen ein zentrales Instrument dar um die Gestaltung der Arbeit zu beurteilen und um Belastungen zu analysieren, die auf die Beschäftigten einwirken und möglicherweise zu Beanspruchungsfolgen führen können.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, grundlegende Maßnahmen zu treffen auf denen die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen basiert. Die Erfassung von Risiken durch psychische Belastung am Arbeitsplatz kann mittels standardisierter schriftlicher Umfragen, Beobachtungen, Interviews oder moderierter Workshops erfolgen. In jedem Fall sind eine sorgfältige Vorbereitung und klare Kommunikation entscheidend. Als Beispiel stellen wir uns einen Bürobetrieb mit 50 Beschäftigten vor. Um sich erstmal einen Überblick und Orientierung zu verschaffen, empfiehlt sich eine schriftliche Mitarbeiterbefragung. Wenn die Auswertung Probleme identifiziert, sollte man sich mit einem weiteren Verfahren, beispielsweise einem moderierten Workshop, diesen Problembereichen widmen.
Insgesamt soll eine GBU Psyche nicht den einzelnen Beschäftigten analysieren und beurteilen, sondern den Arbeitsplatz eines oder mehrerer Beschäftigten. Faktoren, die hierbei insbesondere eine Rolle spielen sind unter anderem die Arbeitsintensität, der Handlungsspielraum einer Position, die Arbeitszeit sowie soziale Beziehungen im Arbeitskontext.