Inhalte der Arbeitssicherheit
Als Arbeitgeber stehen Sie in der Pflicht Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen und Ihnen die in § 6 DGUV V2 genannten Aufgaben zu übertragen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit dient Ihnen als Berater bei unterschiedlichen Themen, die auf Arbeitsschutz und Unfallverhütung abzielen.
Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstrecken sich insbesondere über folgende Themen:
- Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen sowie sanitären Einrichtungen
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
- Beratung hinsichtlich Ergonomie, neuer Betriebsanlagen oder technischer Arbeitsmittel
- Überprüfung der Betriebsanlangen und der technischen Arbeitsmittel, insbesondere vor der Inbetriebnahme
- Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung (z. B. bei Begehungen der Arbeitsstätte)
- Untersuchungen und Auswertung von Arbeitsunfällen sowie Vorschläge zur Implementierung geeigneter Schutzmaßnahmen
Ihr Partner für Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Mit der ArSiD GmbH haben Sie einen kompetenten Organisationsdienst an der Hand, der Ihnen qualifizierte und gut ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Seite stellt. Lassen Sie sich durch uns davon überzeugen, dass Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz mittel- und langfristig einen großen Nutzen für Sie haben. Binden Sie unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Ihre Präventionsmaßnahmen ein und Sie werden feststellen, dass der Nutzen von Arbeitssicherheit höher liegt als die Kosten.