Hier finden Sie alle Beiträge rundum Gesetze, Vorschriften und Regeln zur Einhaltung des Arbeitsschutzes.
Die Grillsaison ist im vollen Gange und es naht eine Betriebszusammenkunft in Form eines Grillens oder einer gemeinsamen Aktivität zur Stärkung des Teamzusammenhaltes? Nach der Anmeldung ist es wichtig für Sie, wie es um den Unfallversicherungsschutz steht. Dabei geht es nicht nur um den vor Ort, sondern auch um den Hin- und Rückweg.
Nicht automatisch sind Sie bei allen Feierlichkeiten und Festen im Betrieb gesetzlich unfallversichert. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Versicherungsschutz während der Betriebsfeier greift:
- Die Veranstaltung muss offiziell sein
- Die Veranstaltung verfolgt das Ziel, das Arbeitsklima zu verbessern und die Kommunikation untereinander zu fördern (Stärken des Teams)
- Die Unternehmensleitung oder eine beauftragte Person muss an der Betriebsfeier teilnehmen
- Die Veranstaltung muss allen Beschäftigten offenstehen
Nicht nur die Teilnahme an der Veranstaltung, auch der Hin- und Rückweg und ggfls. Auf- und Abbau sind somit gesetzlich versichert. Lediglich ein Arbeitsunfall, der auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist oder durch eine Unterbrechung des Heimwegs aus privaten Gründen entstehen sollte, ist in diesen Fällen nicht abgedeckt.
Einer tollen und durch guten Versicherungsschutz abgedeckten Sommerfeier steht nichts im Wege. Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Sommerzeit!
21.08.2024
31.07.2024
254 Millionen Menschen weltweit leiden an einer chronischen Hepatitis B Erkrankung, wohingegen 50 Millionen an einer Hepatitis C chronisch erkrankt sind (vgl. WHO, Stand April 2024). Eine Erkrankung an Hepatitis kann durch Viren, Gifte oder auch Autoimmunerkrankungen im Körper durch Blut, Kontaktinfektion und den Darm erfolgen. Es handelt sich um eine Entzündung der Leber und des Lebergewebes. Darauf können Leberbeschwerden wie Krebs oder Zirrhose aus einer unerkannten Erkrankung folgen.
Bitte achten Sie auf mögliche Anzeichen wie z.B. Oberbauchschmerzen, Fieber oder Appetitlosigkeit. Wussten Sie, dass es keine Impflicht zur Hepatitis B gibt, jedoch der Arbeitgeber verpflichtet ist, diese anzubieten, wenn das Risiko im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist?
Sprechen Sie bei Rückfragen mit Ihrem Betriebsarzt. Wir bieten Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter impfen zu lassen.
Sind Sie fit im 1x1 der Ersten Hilfe? Nach dem SGB VII § 23 Absatz 2 sind in jedem Unternehmen betriebliche Ersthelfer vorgeschrieben, abhängig von der Unternehmensgröße. Nach dem ArbSchG § 10 trägt der Arbeitgeber die Verantwortung Ersthelfer zu benennen. Die Zuständigkeiten sind unter anderem die medizinische Erstversorgung, das Erste-Hilfe Material auf Vollständigkeit und Sauberkeit zu überprüfen und die Dokumentation im Verbandbuch.
Zur Ausbildung Ihrer betrieblichen Ersthelfer gibt es Träger, die Kurse anbieten. Eine gesetzliche Ausbildung ist hier im Rahmen von 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu absolvieren. Die Kosten der Ausbildung werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Die DGUV Vorschrift 1 zur Unfallprävention ist hier ausschlaggebend! Merke: Bei Nichteinhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen macht sich der Arbeitgeber strafbar. Planen Sie schon jetzt Ihren Erste-Hilfe Auffrischungskurs (alle 2 Jahre) für Ihre Mitarbeiter, um eine präventive Maßnahme zu schaffen.
24.07.2024
Die DGUV V3 ist eine weitere Vorschrift der DGUV und trägt den Namen "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Sie legt verbindliche Sicherheitsstandards für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen fest. Diese Vorschrift ist von großer Bedeutung, da sie Unfällen, die bei der Verwendung elektrischer Anlagen und Geräte auftreten könnten, vorbeugen soll. Zu diesem Zweck schreibt die DGUV V3 regelmäßige Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vor, die in gewerblichen Unternehmen verwendet werden.
Die Prüfungen, bekannt als DGUV V3 Prüfungen, müssen nach der ersten Inbetriebnahme sowie nach technischen Änderungen oder Instandsetzungen erfolgen. Die Prüfintervalle variieren je nach Art des Geräts oder der Anlage und müssen von qualifizierten Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften liegt bei den Unternehmen. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Prüfergebnisse ist ebenfalls erforderlich, um im Falle eines Schadens nachzuweisen, dass die Anlagen und Betriebsmittel vorschriftsmäßig geprüft wurden.
Eine gute Kenntnis der DGUV Vorschrift 3 sowie eine Zusammenarbeit mit qualifizierten Elektrofachkräften sind entscheidend, um die Sicherheit elektrischer Anlagen am Arbeitsplatz zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns gern für mehr Informationen und einem kostenlosen Angebot!
15.05.2024
Seit 2013 besteht eine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBU Psyche). Die GBU Psyche stellt im Unternehmen ein zentrales Instrument dar um die Gestaltung der Arbeit zu beurteilen und um Belastungen zu analysieren, die auf die Beschäftigten einwirken und möglicherweise zu Beanspruchungsfolgen führen können.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, grundlegende Maßnahmen zu treffen auf denen die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen basiert. Die Erfassung von Risiken durch psychische Belastung am Arbeitsplatz kann mittels standardisierter schriftlicher Umfragen, Beobachtungen, Interviews oder moderierter Workshops erfolgen. In jedem Fall sind eine sorgfältige Vorbereitung und klare Kommunikation entscheidend. Als Beispiel stellen wir uns einen Bürobetrieb mit 50 Beschäftigten vor. Um sich erstmal einen Überblick und Orientierung zu verschaffen, empfiehlt sich eine schriftliche Mitarbeiterbefragung. Wenn die Auswertung Probleme identifiziert, sollte man sich mit einem weiteren Verfahren, beispielsweise einem moderierten Workshop, diesen Problembereichen widmen.
Insgesamt soll eine GBU Psyche nicht den einzelnen Beschäftigten analysieren und beurteilen, sondern den Arbeitsplatz eines oder mehrerer Beschäftigten. Faktoren, die hierbei insbesondere eine Rolle spielen sind unter anderem die Arbeitsintensität, der Handlungsspielraum einer Position, die Arbeitszeit sowie soziale Beziehungen im Arbeitskontext.
17.04.2024
Die DGUV V2 ist eine Vorschrift der DGUV und trägt den Titel "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Sie legt die Anforderungen an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit fest und regelt deren Einsatz in Unternehmen. Die DGUV Vorschrift 2 enthält Bestimmungen zu den Qualifikationen, Aufgaben und Pflichten dieser Fachkräfte sowie zu den Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit.
Zentrale Themen der DGUV V2:
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zur gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung in den Bereichen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Wir beraten Sie umfassend und erstellen ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes, Angebot.
10.04.2024
Die Vorschrift 1 der DGUV trägt den Titel "Grundsätze der Prävention" und informiert unter anderem über die Pflichten der Unternehmensleitung und der Versicherten in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz sowie über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
In dieser Richtlinie haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gemeinsame Regelungen zur Bestimmung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten festgelegt. Es gibt hierbei fünf verbindliche Kriterien, anhand derer Unternehmer individuell die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten für den jeweiligen Betrieb festlegen können.
Bei weiteren Fragen, insbesondere zur gesetzlich vorgeschriebenen Betreuung, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Füllen Sie dafür einfach unser kostenloses Kontaktformular aus und wir melden uns bei Ihnen!
13.03.2024
Die Zeit der betrieblichen Weihnachtsfeiern hat spätestens jetzt gestartet. Sie sind ebenfalls zu solch ein Feier eingeladen und fragen sich wie es um den Unfallversicherungsschutz steht, auch in Bezug auf den Hin- und Rückweg? Nicht automatisch sind Sie bei allen Feierlichkeiten und Festen im Betrieb gesetzlich unfallversichert.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Versicherungsschutz während der Betriebsfeier greift:
Nicht nur die Teilnahme an der Veranstaltung auch der Hin- und Rückweg sind gesetzlich versichert. Lediglich ein Arbeitsunfall, der allein auf Alkoholkonsum zurückzuführen ist oder bei einer Unterbrechung des Heimwegs aus privaten Gründen, ist nicht abgedeckt.
Einer tollen und durch guten Versicherungsschutz abgedeckten Weihnachtsfeier steht nichts im Wege. Wir wünschen Ihnen eine unfallfreie Weihnachtszeit!
29.11.2023
"Wir sind so wenig Leute, wir brauchen keine Fasi und auch keinen Betriebsarzt. Für die gibt es hier nichts zu tun."
"Wir sind ein kleines Büro mit wenig Personal. Wofür brauchen wir das überhaupt? Hier passiert doch nichts. Dafür ist es zu teuer!"
Diese und weitere ähnliche Aussagen hört unser Team in der Kundenbetreuung häufig. Vielen Arbeitgebern ist es nicht bewusst, dass es ihre Pflicht ist den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzes zu entsprechen oder wie die Konsequenzen bei Missachtung aussehen. Die Gesetze gelten für alle Unternehmen, egal ob diese nur ein kleines Büro haben oder wenig Personal. Bei Missachtung der Gesetze können dem Arbeitgeber Bußgelder drohen und in einzelnen besonders schwerwiegenden Fällen auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wer eine Gefährdungsbeurteilung vorsätzlich falsch oder fahrlässig fehlerhaft dokumentiert, riskiert bereits ein Bußgeld in Höhe von 3.000 €. Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen und drohenden Bußgeldern, geht es schließlich um die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Es geht darum, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, indem präventive Maßnahmen (z.B. zur Rückengesundheit oder psychischen Gesundheit) ergriffen werden. Es geht darum, die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten, indem Maßnahmen ergriffen werden, die das Risiko für Arbeitsunfälle minimieren. Dies gilt auch für kleine Unternehmen und für Bürobetriebe.
Sie sind Unternehmer und fragen sich, ob Sie ausreichend abgesichert sind oder haben noch keine sicherheitstechnische oder arbeitsmedizinische Betreuung und sorgen sich um das Wohlergehen Ihrer Beschäftigten? Dann kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Angebot! Wir unterstützen Sie gern in allen Fragen rund um die Themen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.
15.11.2023
Der Herbst ist da. Und mit dem Herbst kommt die Dunkelheit. Die Tage werden kürzer und überhaupt wird es gar nicht richtig hell. Umso wichtiger ist es am Arbeitsplatz für die richtige Beleuchtung zu sorgen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schreibt vor, wie die Beleuchtung am Arbeitsplatz gestaltet sein soll. Wenn nicht mehr ausreichend Tageslicht vorhanden ist, ist eine künstliche Beleuchtung erforderlich.
Folgende Kriterien gilt es zu erfüllen:
Die verschiedenen Beleuchtungsstärken für unterschiedliche Arbeitsplätze sind ebenfalls in der Verordnung zu finden. Die Stärke ist abhängig von den Anforderungen an die Sehleistung am Arbeitsplatz. Die Anforderungen an das Licht sollten sowohl im Büro vor Ort als auch im Büro daheim berücksichtigt werden. Die richtige Beleuchtung ist nicht nur wichtig für die Augen und das Sehen, sondern kann sich auch positiv auf unsere Stimmung und Produktivität auswirken.
Bei Unsicherheiten zu diesem Thema helfen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit gerne weiter!
25.10.2023
Was ist BEM?
BEM ist eine Maßnahme, die die Rückkehr in den Arbeitsalltag nach längerer Krankheit oder gesundheitlicher Einschränkung erleichtern soll. Es zielt darauf ab, individuelle Lösungen zu finden, die die Gesundheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz schützen und die Integration erleichtern soll.
Wann besteht ein Anspruch auf BEM?
Der Arbeitgeber ist gemäß § 167 Abs. II SGB IX verpflichtet ein BEM anzubieten, wenn Beschäftigte länger als 6 Wochen im Jahr krank waren. Dies gilt ohne Einschränkung für alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße oder Branchenzugehörigkeit.
Wie läuft ein BEM ab?
Nachdem der Arbeitgeber das BEM eingeleitet hat und den Betroffenen über die Ziele des BEM informiert hat, kann dieser frei entscheiden, ob er das BEM annimmt oder ablehnt. Bei einer Zusage findet im Anschlus ein BEM-Gespräch statt. Dabei können Mitglieder des Betriebsrates, der Betriebsarzt oder auch Schwerbehindertenvertretung eingeladen werden. Im Rahmen des Gesprächs werden Ziele vereinbart und es wird verdeutlicht, dass die Mitarbeit des Beschäftigten notwendig ist für eine erfolgreiche Wiedereingliederung. Das BEM-Verfahren wird erst beendet, wenn die Fehlzeiten langfristig unter die 6-Wochen-Grenze gesunken sind.
11.10.2023
Liebe Arbeitgeber, haben Sie schon daran gedacht, Ihre Mitarbeiter in Sachen Brandschutz zu schulen? Sicherheit am Arbeitsplatz sollte oberste Priorität haben und da schließt den Schutz vor Bränden ein. Gemäß § 12 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Beschäftigten über den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Ein Teil davon ist der Brandschutz.
Warum ist Brandschutzschulung wichtig?
Was wird in einer Brandschutzschulung vermittelt?
Tipp: Regelmäßige Auffrischungskurse sind genauso wichtig wie die Erstschulung!
27.09.2023
Schon gewusst? Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland regelmäßige Begehungen durchzuführen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Was sind Begehungen? Begehungen sind systematische Inspektionen am Arbeitsplatz, bei denen Gefahren erkannt und beseitigt werden sollen. Ziel ist es, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu minimieren und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Hier nochmal die wichtigsten Punkte:
Zum zeitlichen Abstand der Betriebsbegehungen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, jedoch heißt es im ASiG, dass diese regelmäßig durchzuführen sind.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen! Wir unterstützen Sie in allen Fragen und Angelegenheiten zu den gesetzlichen Vorgaben.
13.09.2023
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die Basis für den Arbeitsschutz im Betrieb. Im Wesentlichen regelt es die grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers, die Rechte und Pflichten der Beschäftigten und darüber hinaus die Überwachung des Arbeitsschutzes durch staatliche Stellen. Es verpflichtet Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen.
Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber u.a. Gefährdungsbeurteilungen (GBU) durchzuführen.
Aber was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber? Was beinhaltet solch eine GBU?
Eine GBU dient der Ermittlung von Gefährdungen und der Bewertung der damit verbundenen Risiken. Ganz allgemein besteht diese aus der Feststellung sowie Bewertung relevanter Gefährdungen und dem Festlegen geeigneter Maßnahmen. Diese Maßnahmen gilt es regelmäßig zu evaluieren und ggf. anzupassen.
Ihre Beschäftigten befinden sich ausschließlich im Büro und Sie denken, dass es dort keine Gefahren gibt? Falsch gedacht. Auch wenn man bei Gefahren nicht direkt an das Büro denkt, lauern dort Gefahren, die ebenfalls mittels GBU ermittelt werden müssen. Seit 2013 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet auch die psychische Belastung der Beschäftigten durch die Arbeit zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen zu ergreifen. Aber auch damit ist es noch nicht getan. Gemäß § 6 ArbSchG sind die Beurteilungen und die entsprechenden Maßnahmen schriftlich zu verfassen. Bei gleichartigen Arbeitsplätzen ist allerdings eine einmalige Dokumentation ausreichend.
09.08.2023
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