Bildschirmarbeitsplatz-Untersuchung (ehem. G37)

Das Arbeiten im Büro, sitzend und auf den Monitor schauend, bringt mögliche Belastungen mit sich, die das effiziente Arbeiten einschränken können. Durch eine Bildschirmarbeitsplatzvorsorge können diese minimiert werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze ist nach der ArbMedVV dem Mitarbeitenden anzubieten, jedoch nicht verpflichtend. Primär wird dort die Sehschärfe, Erkennung von Kontrasten und der Farbensinn getestet. Neben den medizinischen Aspekten kann eine Ergonomie-Beratung erfolgen, die unter anderem die Monitorposition (Höhe), die Anpassung des Bürostuhls und Lichtverhältnisse (Sonnenlichtstrahlung und künstliches Licht bei dunkleren Wetterverhältnissen) überprüft. 
Benötigen Sie mehr Informationen zur Bildschirmarbeitsplatzuntersuchung? Wenden Sie sich gerne an und uns. 

Was ist eine Vorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“?

Bei dieser Untersuchung wird das Sehvermögen beurteilt und Beschäftigte werden zu adäquaten Sehhilfen am Arbeitsplatz beraten sowie zu ergonomischen oder anderen Fragen, die den Bildschirmarbeitsplatz betreffen.

Wie läuft eine Untersuchung ab?

Nach allgemeiner Anamnese sowie Arbeits-Anamnese wird ein Sehtest durchgeführt. Dieser prüft die Sehschärfe für die Ferne, den Bildschirmabstand sowie das räumliche Sehen. Abschließend erfolgt eine individuelle Beratung.

Wie lange ist die Vorsorgeuntersuchung gültig?

Bereits vor Aufnahme der Tätigkeit sollte die Erstuntersuchung erfolgen. Diese ist maximal ein Jahr gültig. Alle folgenden Untersuchungen sind maximal drei Jahre gültig. Die Fristen dürfen nicht überschritten werden, da dies bereits Maximalfristen sind.

Ist eine Vorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ Pflicht?

Diese Vorsorge zählt nicht zu den Pflicht-Vorsorgen. Jedoch muss mittels Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, ob eine Angebotsvorsorge vorliegt. Dies ist bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten der Fall.
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