Die Relevanz von betrieblichen Ersthelfern

Sind Sie fit im 1×1 der Ersten Hilfe? Nach dem SGB VII § 23 Absatz 2 sind in jedem Unternehmen betriebliche Ersthelfer vorgeschrieben, abhängig von der Unternehmensgröße. Nach dem ArbSchG § 10 trägt der Arbeitgeber die Verantwortung Ersthelfer zu benennen. Die Zuständigkeiten sind unter anderem die medizinische Erstversorgung, das Erste-Hilfe Material auf Vollständigkeit und Sauberkeit zu überprüfen und die Dokumentation im Verbandbuch. 
Zur Ausbildung Ihrer betrieblichen Ersthelfer gibt es Träger, die Kurse anbieten. Eine gesetzliche Ausbildung ist hier im Rahmen von 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu absolvieren. Die Kosten der Ausbildung werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Die DGUV Vorschrift 1 zur Unfallprävention ist hier ausschlaggebend! Merke: Bei Nichteinhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen macht sich der Arbeitgeber strafbar. Planen Sie schon jetzt Ihren Erste-Hilfe Auffrischungskurs (alle 2 Jahre) für Ihre Mitarbeiter, um eine präventive Maßnahme zu schaffen.

Das könnte Sie auch interessieren

Fahrradzeit

Die Sonne kommt zum Vorschein und die Temperaturen steigen. Viele Beschäftigte nutzen das E-Bike oder das Fahrrad als Verkehrsmittel, um…
Mehr lesen

Depressionen am Arbeitsplatz

Unterschiedliche Faktoren können eine depressive Verstimmung bis zur diagnosegesicherten Depression begünstigen. Neben privaten Einflüssen wie Krankheit, Konflikte im Privatleben sind…
Mehr lesen

UVV zuhause und im Alltag

Im Laufe des Jahrs aber besonders in der Vorweihnachtszeit passieren stressbedingt im Eigenheim Unfälle. Beim Schneiden von Nahrungsmitteln oder Bewegen…
Mehr lesen

Vorsorge Hauterkrankungen

Die Vorsorge Hauterkrankungen (ehem. G24) soll Hautveränderungen wie Ekzemen oder Allergien vorbeugen. Einige Berufsgruppen, die mit Handschuhen arbeiten, in Kontakt…
Mehr lesen
Diese Kunden vertrauen uns
Mit Sicherheit gesunde Unternehmen! Ihr Partner für Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit.
ArSiD GmbH
Ihre Fragen sind wichtig für uns – denn Arbeitsschutz geht über regulatorische Anforderungen hinaus und kann ein wesentlicher Bestandteil Ihres Erfolges sein.
Copyright © ArSiD GmbH

Lernen Sie uns kennen