
Sind Sie fit im 1×1 der Ersten Hilfe? Nach dem SGB VII § 23 Absatz 2 sind in jedem Unternehmen betriebliche Ersthelfer vorgeschrieben, abhängig von der Unternehmensgröße. Nach dem ArbSchG § 10 trägt der Arbeitgeber die Verantwortung Ersthelfer zu benennen. Die Zuständigkeiten sind unter anderem die medizinische Erstversorgung, das Erste-Hilfe Material auf Vollständigkeit und Sauberkeit zu überprüfen und die Dokumentation im Verbandbuch.
Zur Ausbildung Ihrer betrieblichen Ersthelfer gibt es Träger, die Kurse anbieten. Eine gesetzliche Ausbildung ist hier im Rahmen von 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten zu absolvieren. Die Kosten der Ausbildung werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Die DGUV Vorschrift 1 zur Unfallprävention ist hier ausschlaggebend! Merke: Bei Nichteinhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen macht sich der Arbeitgeber strafbar. Planen Sie schon jetzt Ihren Erste-Hilfe Auffrischungskurs (alle 2 Jahre) für Ihre Mitarbeiter, um eine präventive Maßnahme zu schaffen.