
Fahrradzeit
Die Sonne kommt zum Vorschein und die Temperaturen steigen. Viele Beschäftigte nutzen das E-Bike oder das Fahrrad als Verkehrsmittel, um…
Als Berufserkrankungen bezeichnet man Erkrankungen, die Versicherte durch die berufliche Tätigkeit erhalten und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind. Die Einstufung als Berufskrankheit erfolgt nach Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft. Wenn eine bestimmte Personengruppe durch ihre Arbeit in einem erheblich höheren Grad besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist als die restliche Bevölkerung, werden Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt. Aktuelle anerkannte Berufskrankheiten sind in der BKV Anlage 1 zu finden. Für die Prüfung ist der Unfallversicherungsträger verantwortlich. Im Folgenden werden die 3 Punkte aufgeführt, die erfüllt sein müssen für eine Anerkennung: