Verdacht auf Berufskrankheit?

Als Berufserkrankungen bezeichnet man Erkrankungen, die Versicherte durch die berufliche Tätigkeit erhalten und die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgeführt sind. Die Einstufung als Berufskrankheit erfolgt nach Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft. Wenn eine bestimmte Personengruppe durch ihre Arbeit in einem erheblich höheren Grad besonderen Einwirkungen ausgesetzt ist als die restliche Bevölkerung, werden Erkrankungen als Berufskrankheiten anerkannt. Aktuelle anerkannte Berufskrankheiten sind in der BKV Anlage 1 zu finden. Für die Prüfung ist der Unfallversicherungsträger verantwortlich. Im Folgenden werden die 3 Punkte aufgeführt, die erfüllt sein müssen für eine Anerkennung: 

  1. Der Versicherte hat eine Krankheit, die in der BKV gelistet wird. 
  2. Der Versicherte war am Arbeitsplatz mit einer entsprechenden schädigenden Einwirkung exponiert. 
  3. Es besteht ein nachweisbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit am Arbeitsplatz mit der Exposition und der Entstehung der Krankheit. 

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