Vorsorge Hauterkrankungen

Die Vorsorge Hauterkrankungen (ehem. G24) soll Hautveränderungen wie Ekzemen oder Allergien vorbeugen. Einige Berufsgruppen, die mit Handschuhen arbeiten, in Kontakt mit chemischen Substanzen sind oder Feuchtarbeiten durchführen, sind dem Risiko ausgesetzt. 

Die Vorsorge beginnt mit einer Untersuchung der Haut, einer fortführenden Beratung und endet mit Hinweisen zur Hautpflege angepasst an die jeweiligen auszuführenden Arbeiten. Hierbei sind vor allem Mitarbeitende in Friseur-und Kosmetiksalons, medizinischen Angestellte und Reinigungskräfte angesprochen.

Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an, wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen bei Ihrer Vorsorge zu Hauterkrankungen. 

Was ist die arbeitsmedizinische Vorsorge „Hauterkrankungen“ (ehem. G24)?

Die G24-Vorsorge bezieht sich auf den Bereich der Hauterkrankungen. Sie ist Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß der deutschen Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). 
Diese richtet sich an Beschäftigte, die während ihrer beruflichen Tätigkeit mit hautgefährdenden Stoffen in Kontakt kommen können oder anderen Belastungen ausgesetzt sind, die Hauterkrankungen versuchen könnten. 

Die Vorsorgeuntersuchung verfolgt folgende Ziele: 

  • frühzeitige Erkennung von Hauterkrankungen oder Hautschäden, die durch die berufsbedingte Belastung entstehen können
  • Bewertung der individuellen Exposition gegenüber hautgefährdenden Stoffen oder Belastungen am Arbeitsplatz
  • Beratung der Beschäftigten über präventive Maßnahmen zum Schutz der Haut und Vermeidung von Hauterkrankungen 
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und ggf. Empfehlung von Anpassungen oder Verbesserungen

Die Vorsorge umfasst außerdem eine Anamnese, eine dermatologische Untersuchung, ggf. allergologische Tests sowie Informationen und Beratung zur Hautpflege und Verwendung persönlicher Schutzausrüstung. 
Eine Pflichtvorsorge muss durchgeführt werden, wenn beispielsweise folgende Aspekte gegeben sind: 

  • Feuchtarbeit (regelmäßig 4+ Stunden am Tag)
  • Tätigkeiten mit Exposition von Isocyanaten (regelmäßiger Hautkontakt kann nicht ausgeschlossen werden & Überschreiten einer Luftkonzentration von 0,05 mg pro Kubikmeter)

Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten eine Angebotsvorsorge anbieten, wenn beispielsweise folgende Aspekte gegeben sind: 

  • Feuchtarbeit (regelmäßig 2+ Stunden am Tag)
  • Tätigkeiten mit Exposition von sonstigen atemwegssensibilisierenden / hautsensibilisierenden Stoffen.

Die Vorsorge dient dazu, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und Hauterkrankungen zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen. 
Weitere Auskunft erhalten Sie von Ihrem Betriebsarzt. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Angebot!

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