Was passiert bei Missachtung des Arbeitsschutzes?

„Wir sind so wenig Leute, wir brauchen keine Fasi und auch keinen Betriebsarzt. Für die gibt es hier nichts zu tun.“
„Wir sind ein kleines Büro mit wenig Personal. Wofür brauchen wir das überhaupt? Hier passiert doch nichts. Dafür ist es zu teuer!“
Diese und weitere ähnliche Aussagen hört unser Team in der Kundenbetreuung häufig. Vielen Arbeitgebern ist es nicht bewusst, dass es ihre Pflicht ist den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzes zu entsprechen oder wie die Konsequenzen bei Missachtung aussehen. Die Gesetze gelten für alle Unternehmen, egal ob diese nur ein kleines Büro haben oder wenig Personal. Bei Missachtung der Gesetze können dem Arbeitgeber Bußgelder drohen und in einzelnen besonders schwerwiegenden Fällen auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Wer eine Gefährdungsbeurteilung vorsätzlich falsch oder fahrlässig fehlerhaft dokumentiert, riskiert bereits ein Bußgeld in Höhe von 3.000 €. Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen und drohenden Bußgeldern, geht es schließlich um die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Beschäftigten. Es geht darum, die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, indem präventive Maßnahmen (z.B. zur Rückengesundheit oder psychischen Gesundheit) ergriffen werden. Es geht darum, die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten, indem Maßnahmen ergriffen werden, die das Risiko für Arbeitsunfälle minimieren. Dies gilt auch für kleine Unternehmen und für Bürobetriebe.
 

Sie sind Unternehmer und fragen sich, ob Sie ausreichend abgesichert sind oder haben noch keine sicherheitstechnische oder arbeitsmedizinische Betreuung und sorgen sich um das Wohlergehen Ihrer Beschäftigten? Dann kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Angebot! Wir unterstützen Sie gern in allen Fragen rund um die Themen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.

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